Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten werden zum aktuellen Zeitpunkt von privaten Krankenversicherungen übernommen und sind andernfalls selbst zu tragen.
PRIVAT VERSICHERTE / BEIHILFE
Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Gerne unterstütze ich Sie, die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkassen vor Aufnahme einer Psychotherapie zu klären. Die ersten vier Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen – bezahlen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung.
GESETZLICH VERSICHERTE
Meine Praxis ist nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und kann daher nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse die Kosten der Behandlung abrechnen.
Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, als Selbstzahler die Kosten der Psychotherapie zu übernehmen. Das Honorar basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
In begründeten Ausnahmefällen ist auch die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Kassen möglich. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit (ca. 3 Monate) keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben.
PAARTHERAPIE
Das Honorar wird weder von den gesetzlichen noch den privaten Kassen oder der Beihilfe erstattet. Bei einer Paartherapie handelt es sich um eine Leistung, die nicht von den Krankenversicherungen übernommen wird. Mein Honorar bei Paartherapie beträgt ca. 130,00 € pro Therapiestunde (d.h. 50 Minuten).
GESUNDHEITS-/PRÄVENTIONSKURSE
Das Honorar wird je nach Dauer des Kurses und Anzahl der Teilnehmer festgelegt.